Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur externen Arbeitssicherheitsbetreuung.

Rechtliches

Bereits ab dem ersten Mitarbeiter ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für die sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen (§ 2 DGUV Vorschrift 2). Je nach Betriebsgröße und Branche gelten unterschiedliche Betreuungsmodelle. Für Betriebe bis 50 Mitarbeiter gibt es die Regelbetreuung – hier übernehmen wir die komplette Organisation für Sie.
Werden Mängel festgestellt, haftet der Geschäftsführer persönlich – das kann Bußgelder bis 30.000 € und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit an Ihrer Seite sind Ihre Unterlagen stets aktuell und prüfbereit.

Kosten

Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Branche und dem gewählten Betreuungsmodell ab. Für kleine Betriebe (bis 20 Mitarbeiter) beginnen unsere Pakete ab 35 €/Monat. Im kostenlosen Erstgespräch erstellen wir ein individuelles Angebot – ohne versteckte Kosten.

Zusammenarbeit

Nach einem kostenlosen Erstgespräch führen wir eine Bestandsaufnahme in Ihrem Betrieb durch. Darauf aufbauend erstellen wir ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept und kümmern uns um alle laufenden Pflichten: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation. Sie erhalten von uns einen festen Ansprechpartner.
Absolut. Gerade bei Neugründungen ist es wichtig, von Anfang an die richtigen Strukturen aufzubauen. Wir begleiten Sie von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zur vollständigen rechtssicheren Einrichtung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems.

Allgemein

Unser Hauptgebiet ist die Region Pfalz / Rhein-Main (Pirmasens, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Mainz). Auf Anfrage betreuen wir auch Unternehmen in angrenzenden Regionen sowie digital-gestützt bundesweit.

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