Gefahrgut – sicher, rechtssicher, dokumentiert.
Wir übernehmen die Funktion des Gefahrgutbeauftragten und begleiten Ihr Unternehmen bei allen ADR-Pflichten – von der Schulung bis zur Jahresberichterstattung.
Jetzt unverbindlich anfragen →Rechtliche Pflicht
Unternehmen, die am Transport, der Verpackung oder dem Versand gefährlicher Güter beteiligt sind, sind nach § 3 GbV verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Verstöße können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.
Unsere Gefahrgut-Leistungen
Qualifikationen
Waldemar Schneidmüller hält eine DAkkS-akkreditierte ADR-Zertifizierung für alle Klassen. Die ADR-Schulungen werden als anerkannte Ausbildungen durchgeführt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 4 GbV.
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