ADR / GGVSEB

Gefahrgut – sicher, rechtssicher, dokumentiert.

Wir übernehmen die Funktion des Gefahrgutbeauftragten und begleiten Ihr Unternehmen bei allen ADR-Pflichten – von der Schulung bis zur Jahresberichterstattung.

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§

Rechtliche Pflicht

Unternehmen, die am Transport, der Verpackung oder dem Versand gefährlicher Güter beteiligt sind, sind nach § 3 GbV verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Verstöße können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.

Unsere Gefahrgut-Leistungen

Übernahme der Funktion Gefahrgutbeauftragter
ADR-Schulungen für Fahrer und Verlader
Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts
Beratung bei der Klassifizierung gefährlicher Güter
Prüfung und Optimierung der Transportdokumentation
Begleitung bei behördlichen Kontrollen
Sicherheitsberatung bei Verpackung und Kennzeichnung
Vorbereitung auf ADR-Prüfungen

Qualifikationen

Waldemar Schneidmüller hält eine DAkkS-akkreditierte ADR-Zertifizierung für alle Klassen. Die ADR-Schulungen werden als anerkannte Ausbildungen durchgeführt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 4 GbV.

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