HinSchG

Hinweisgeberschutz – rechtssicher und diskret.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Wir setzen das für Sie rechtssicher um.

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§

Rechtliche Pflicht

Nach § 12 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 einen internen Meldekanal eingerichtet haben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20.000 € geahndet werden.

Was wir für Sie einrichten

Einrichtung eines rechtssicheren internen Meldekanals
Übernahme der Funktion des Meldestellenbeauftragten
Schulung der Führungskräfte und HR-Verantwortlichen
Erstellung aller notwendigen Richtlinien und Verfahrensanweisungen
DSGVO-konforme Verarbeitung und Dokumentation
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Systems

Noch kein Meldesystem?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind bereits jetzt in der Pflicht. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen schnell und kosteneffizient zu erfüllen.

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