HinSchG
Hinweisgeberschutz – rechtssicher und diskret.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Wir setzen das für Sie rechtssicher um.
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Rechtliche Pflicht
Nach § 12 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 einen internen Meldekanal eingerichtet haben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20.000 € geahndet werden.
Was wir für Sie einrichten
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Einrichtung eines rechtssicheren internen Meldekanals
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Übernahme der Funktion des Meldestellenbeauftragten
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Schulung der Führungskräfte und HR-Verantwortlichen
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Erstellung aller notwendigen Richtlinien und Verfahrensanweisungen
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DSGVO-konforme Verarbeitung und Dokumentation
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Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Systems
Noch kein Meldesystem?
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind bereits jetzt in der Pflicht. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen schnell und kosteneffizient zu erfüllen.
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