DGUV Vorschrift 2

Arbeitssicherheit – Ihre gesetzliche Pflicht, unser Job.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernehmen wir die vollständige sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens – zuverlässig, dokumentiert, prüfbereit.

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§

Rechtliche Pflicht

Nach § 2 DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – bereits ab dem ersten Mitarbeiter. Die externe Betreuung ist die kostengünstigste Lösung für KMU.

Was passiert ohne ordnungsgemäße Betreuung?

💰

Bußgelder bis 30.000 €

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind ordnungswidrig und werden von Aufsichtsbehörden geahndet.

⚖️

Persönliche GF-Haftung

Bei Arbeitsunfällen ohne nachgewiesene Schutzmaßnahmen haftet der Geschäftsführer persönlich – auch strafrechtlich.

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BG-Kontrollen

Die Berufsgenossenschaft prüft die Einhaltung der Vorschriften. Ohne vollständige Dokumentation drohen Nachforderungen.

Was unsere SiFa-Betreuung konkret umfasst

Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige Betriebsbegehungen vor Ort
Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
Planung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Erstellung und Pflege aller Sicherheitsdokumentationen
Unfallanalyse und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen
Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft
Unterstützung bei BG-Prüfungen

Für wen ist das?

Unsere Betreuung ist ideal für:

🏭 Produktions- und Handwerksbetriebe mit 1–250 Mitarbeitern
🚀 Neugründungen, die von Anfang an rechtssicher aufgestellt sein wollen
🏢 Unternehmen ohne eigene Sicherheitsfachkraft
📈 Wachsende Betriebe mit steigenden Anforderungen

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