Arbeitssicherheit – Ihre gesetzliche Pflicht, unser Job.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernehmen wir die vollständige sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens – zuverlässig, dokumentiert, prüfbereit.
Jetzt unverbindlich anfragen →Rechtliche Pflicht
Nach § 2 DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – bereits ab dem ersten Mitarbeiter. Die externe Betreuung ist die kostengünstigste Lösung für KMU.
Was passiert ohne ordnungsgemäße Betreuung?
Bußgelder bis 30.000 €
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind ordnungswidrig und werden von Aufsichtsbehörden geahndet.
Persönliche GF-Haftung
Bei Arbeitsunfällen ohne nachgewiesene Schutzmaßnahmen haftet der Geschäftsführer persönlich – auch strafrechtlich.
BG-Kontrollen
Die Berufsgenossenschaft prüft die Einhaltung der Vorschriften. Ohne vollständige Dokumentation drohen Nachforderungen.
Was unsere SiFa-Betreuung konkret umfasst
Für wen ist das?
Unsere Betreuung ist ideal für:
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Wir klären in 15 Minuten, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Kostenloses Erstgespräch →Bereit, Ihre Sicherheitspflichten in gute Hände zu geben?
Kostenloses Erstgespräch – in 10 Minuten klären, ob wir zusammenpassen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren →Keine Vertragsbindung. Kein Risiko. Nur ein Gespräch.