ASR A2.2 / DGUV

Brandschutz – nicht erst nach dem ersten Alarm.

Wir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb im Ernstfall sicher aufgestellt ist – und der Ernstfall gar nicht erst eintritt.

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Rechtliche Pflicht

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und zahlreichen Landesbauordnungen Pflicht. Im Brandfall trägt der Unternehmer die Verantwortung – auch gegenüber der Versicherung.

Unsere Brandschutz-Leistungen

Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter
Erstellung und Aktualisierung des Brandschutzkonzepts
Brandschutzbegehungen und Mängelberichte
Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Schulung und Unterweisung von Brandschutzhelfern
Prüfung und Dokumentation von Feuerlöscheinrichtungen
Beratung bei Umbau- und Neubaumaßnahmen
Koordination mit Behörden und Versicherungen

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