ASR A2.2 / DGUV
Brandschutz – nicht erst nach dem ersten Alarm.
Wir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb im Ernstfall sicher aufgestellt ist – und der Ernstfall gar nicht erst eintritt.
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Rechtliche Pflicht
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und zahlreichen Landesbauordnungen Pflicht. Im Brandfall trägt der Unternehmer die Verantwortung – auch gegenüber der Versicherung.
Unsere Brandschutz-Leistungen
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Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter
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Erstellung und Aktualisierung des Brandschutzkonzepts
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Brandschutzbegehungen und Mängelberichte
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Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
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Schulung und Unterweisung von Brandschutzhelfern
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Prüfung und Dokumentation von Feuerlöscheinrichtungen
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Beratung bei Umbau- und Neubaumaßnahmen
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Koordination mit Behörden und Versicherungen
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